GDPdU: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Diese deutsche Abkürzung steht für »Grundsätze zum Datenzugriff und
zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen durch die Finanzverwaltung«. Der
§ 147 Absatz 6 der Abgabeordnung beschreibt, mit welchen zusätzlichen
Befugnissen ab dem Jahr 2002 eine Betriebsprüfung erfolgen kann:
Sind die Unterlagen nach § 147 Abs. 1 mit Hilfe eines DV-Systems erstellt
worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das
Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem
zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Sie kann im
Rahmen einer Außenprüfung auch verlangen, dass die Daten nach ihren
Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihr die gespeicherten Unterlagen
und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur
Verfügung gestellt werden. Die Kosten trägt der Steuerpflichtige.
Datenzugriff Z1, Z2, Z3
Somit ergeben sich für die Außenprüfung mehrere Möglichkeiten, auf
Daten zuzugreifen:
* Unmittelbarer Zugriff (Z1)
Ihr Prüfer bekommt einen User mit bestimmten Auswertungsmöglichkeiten
am SAP-System. Hier ist ausdrücklich nur ein Lesezugriff
gemeint.
* Mittelbarer Zugriff (Z2)
Der Prüfer beauftragt Sie, ihm bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen.
Sie sind zur Mithilfe im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet.
Auch hier handelt es sich nur um einen Lesezugriff.
* Datenträgerüberlassung (Z3)
Steuerrelevante Daten sind auf einem maschinell verwertbaren Datenträger
zur Auswertung zu überlassen. Datenträger als und Format sind
nicht vorgeschrieben.
Die Auswahl liegt im Ermessen des Steuerprüfers. Eine Kombination der
Zugriffsmöglichkeiten ist ebenfalls möglich. Im Zusammenhang mit der
Ankündigung einer Außenprüfung werden diese kommuniziert.
Falls Ihr Prüfer Systemzugriff bekommt, liegt es bei Ihnen, sicherzustellen,
dass es sich hierbei nur um einen Lesezugriff handelt. Sollten Sie ihm dennoch
auch Schreibberechtigungen geben, und sollten diese zur Zerstörung
von Daten führen, dann liegt die Schuld beim Steuerpflichtigen,
nicht beim Prüfer.Da SAP-Reports nicht nur Daten anzeigen, sondern auch Daten reorganisieren
bzw. löschen, ist eine generelle Freigabe der SA38 zur prinzipiellen
Ausführung von Reports sehr kritisch zu betrachten. Der Prüfer könnte
mit dieser Transaktion ebenfalls eine Übersicht der kundeneigenen
Z-Reports (Auswertungs-, Reorganisations- und Updateprogramme)
bekommen. Hat man sich in der Außenprüfung auf eine Zugriffsform
geeinigt, z.B. Z1 + Z2, dann ist danach auch zu verfahren. Es wäre formal
nicht korrekt, jetzt Daten auch noch in elektronischer Form aus dem System ziehen zu wollen. In der Regel hat ein Prüfungs-PC, den Sie als Steuerpflichtiger
zur Verfügung stellen, somit auch keinen CD-Brenner oder
offenen USB-Port. Möchte der Prüfer jedoch den Z3-Zugriff der Datenträgerüberlassung
nutzen, ist dieses im Prüfungsauftrag zu dokumentieren,
und Sie als Steuerpflichtiger haben die angeforderten Daten unmittelbar
zur Verfügung zu stellen. Dass der Prüfer sich selbst mit
Datenextrakten bedient, ist formal nicht erlaubt. Für den Read-Only-Z1-
und den Z2-Zugriff liefert SAP im Standard eine Anzahl von Rollen aus
(siehe Tabelle 3.1).
Die Rollen gliedern sich auf in jeweils drei große Teilbereiche:
Abbildung 3.11 zeigt einige Beispielstransaktionen für diese drei Teilbereiche
innerhalb der Rolle SAP_AUDITOR_TAX_FI.
Action Log
Speziell für den Bereich der Prüferrollen existiert ein eigenes Action Log.
Somit werden die Prüferaktivitäten ebenfalls transparent und nachvollziehbar.
Hier war die Idee, in vertretbarer Zeit einen Überblick über die
Prüferaktivitäten zu erhalten.
Datenträgerüberlassung– Z3
Im Rahmen der Datenträgerüberlassung Z3 sind dem Prüfer alle von ihm
angeforderten Daten, die auch aus Ihrer Sicht eine Steuerrelevanz haben,
unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es hier, diese Daten in ein
elektronisches Prüfungstool (WIN IDEA) einzulesen und zu überprüfen.
Im Klartext bedeutet das, dass der Prüfer aus zeitlichen Gründen nicht
mehr nur Stichproben machen, sondern komplette Sachverhalte maschinell
überprüfen kann, z.B. ob alle Belegnummern im Vertrieb lückenlos
sind. Damit wird die Betriebsprüfung nicht kürzer, verlagert sich jedoch in
Richtung Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Dieses neue Verfahren
findet in anderen Ländern ebenfalls Anwendung.
Steuerrelevant
Was sind jedoch steuerrelevante Daten? Hier hat sich der Gesetzgeber
nicht wirklich konkret festgelegt. In der Praxis gilt, was den Prüfer in der
Vergangenheit interessiert hat (Bewirtungskosten, Geschenke, Reisekosten etc.), das wird ihn auch weiterhin interessieren. In der Zukunft nur ein
bisschen umfangreicher, weil er neue maschinelle Möglichkeiten
bekommt. Hier sollte man ebenfalls die technische Seite betrachten. Die
Prüfer sind mit einem Laptop ausgestattet und werden dort Ihre Daten
einspielen und auswerten. Somit ist von Anfang an klar, dass Sie dem Prüfer
nicht alle Daten ungefiltert geben können. Teilweise wären das nämlich
hunderte oder tausende von DVDs. Hier ist es davon abhängig, welcher
Zeitraum geprüft wird und welche Kriterien der Prüfer für
Geschäftsvorfälle mit steuerrelevanten Daten ansetzt.
Archivierung
Das bedeutet, Sie bekommen z.B. den Auftrag, Daten für die Geschäfts- Archivierung
jahre 2002/2003/2004 im Zusammenhang mit dem Konto Reisekosten
für den Mitarbeiterkreis x, y, z und dem Land Frankreich zu selektieren.
Ist das eine leichte oder eine schwierige Aufgabe? Es kommt darauf an.
Wenn Sie alle Daten noch online im Zugriff haben, kein Problem. Haben
Sie jedoch bereits archiviert, dann wird es um einiges schwieriger. Das
Problem stellt sich hier wie folgt dar. Sinn und Zweck einer Archivierung
ist es, ein operatives Buchungssystem zu entlasten und nicht mehr benötigte
Daten effizient auszulagern. Bei dieser Auslagerung werden die
Zugriffswege sehr stark reduziert, um eine effiziente Speicherung zu
gewährleisten. Im Regelfall ist dies kein Problem, da man auf die Daten
immer noch zugreifen kann. Umfangreiche Selektionsmöglichkeiten sind
nicht mehr notwendig, da man archivierte Daten nicht mehr im täglichen
Zugriff benötigt. Somit ergibt sich eine effiziente Speicherung/Archivierung.
Bei der Außenprüfung werden wenige selektive steuerrelevante
Daten für bestimmte Geschäftsvorfälle benötigt. Hier gibt es einen Interessenkonflikt.
Dieser ist mit einer zusätzlichen Datenextraktion vor der
Archivierung lösbar.
DART
Bewegungsdaten, Stammdaten und Customizing-Einstellungen werden
mit dem SAP-Tool DART (Data Retention Tool) in einem konsistenten und
vom Quellsystem unabhängigen Extrakt aufbewahrt. Der von der DSAG erarbeitete Datenkatalog definiert, was als steuerrelevant
zu sehen ist. Ein Finanzbuchhaltungsbeleg hat im operativen
System eine Ausprägung von über 300 Feldern. Als steuerrelevant werden
von der DSAG weniger als 100 Felder eingestuft. Hier erkennen Sie,
dass ebenfalls eine möglichst effiziente Speicherung der Daten das Ziel
ist. Zusätzlich ermöglichen flexible Views/Sichten nach z.B. Geschäftsjahr,
Konto, Mitarbeiter und Land, dem Prüfer genau diese Daten, die er angefordert
hat, elektronisch zur Verfügung zu stellen. Fazit: Sie verwenden
zuerst DART, dann archivieren Sie.
Martin Strohmeier und Jörg Siebert I Quelle: SAP PRESS Buch mySAP ERP Financials"