REACH out
Die EU-Chemikalienverordnung ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten
1. Juni 2008: REACH tritt in eine neue Phase
Am 1. Juni 2008 ist es so weit: Ein Jahr nachdem die EU-Chemikalienverordnung (REACH) in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist, tritt das ehrgeizige Verfahren der Registrierung, Bewertung und Überwachung aller in der EU im Umlauf befindlichen Chemikalien in seine nächste Stufe.
Es beginnt ein halbjähriger Vorregistrierungszeitraum, in dem Hersteller und Importeure ihre Stoffe kostenlos registrieren lassen können. Spätestens jetzt sollten jedoch nicht nur Hersteller, sondern alle Anwender von Chemikalien prüfen, in welchem Umfang sie selbst von REACH betroffen sind.
Die REACH-Verordnung: Ein ehrgeiziges Unterfangen
Zur Erinnerung: Vor fast genau einem Jahr, am 1. Juni 2007, trat mit der neuen Chemikalienverordnung nach langwierigen Diskussionen eines der wohl ehrgeizigsten Projekte in der Regulierungspolitik der Europäischen Union in Kraft. Schon die Tatsache, dass zum Zweck der Überwachung und Organisation des gesamten Verfahrens eine eigene Agentur, die ECHA (Europäische Agentur für chemische Stoffe) mit Sitz in Helsinki, gegründet wurde, zeigt den enormen Aufwand, der mit REACH verbunden ist.
Die Kritik war groß, insbesondere über die mit REACH verbundene Bürokratie, die gerade kleine und mittlere Unternehmen belastet und zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber Unternehmen außerhalb der Europäischen Union führen könnte. Die Befürchtung einer massiven Abwanderung der Herstellung und der Einstellung der Produktion von teuren Spezialchemikalien besteht nach wie vor.
Ungeachtet der Kritik ist REACH Realität geworden, der sich die hiesigen Unternehmen stellen müssen. Die Regelungen von REACH betreffen dabei alle Stoffe, die in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Unternehmen und Jahr hergestellt oder importiert werden, sowie Produkte, die betroffene Stoffe freisetzen. Ein Stoff, der nicht registriert wurde, darf in Zukunft nach dem „no data, no market“-Prinzip in der Europäischen Union nicht hergestellt, nicht importiert und nicht verbraucht werden.
Informations- und Meldepflichten für alle Anwender
REACH betrifft aber nicht nur die chemische Industrie, sondern alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit chemischen Stoffen umgehen bzw. diese verwenden. Somit ist vom Hersteller oder Importeur bis zu den Anwendern die komplette Lieferkette durch REACH betroffen.
Registrierungspflichtig sind zwar zunächst nur Hersteller und Importeure. Nachgeschaltete Anwender haben aber umfangreiche Informations- und Meldepflichten, die nicht unterschätzt werden sollten. Spätestens mit Beginn der Vorregistrierung am 1. Juni 2008 werden auch die Anwender in die Verantwortung genommen. Sie müssen „ihren“ Herstellern die passenden Informationen liefern, damit diese die Verwendungsarten der Stoffe angemessen berücksichtigen und identifizieren können.
Im Hinblick auf die eigenen potenziellen Informations- und Meldepflichten empfiehlt es sich daher, ein Inventar aller Stoffe, von denen im eigenen Unternehmen mehr als eine Tonne pro Jahr verwendet werden, zu erstellen. Anschließend sollten weitere Details zu den verwendeten Stoffen ergänzt werden, wie z. B. die Verwendung, die Lieferanten und die Kunden jeder einzelnen Substanz. Wichtig ist auch insbesondere für nachgeschaltete Anwender die Kontaktaufnahme zum Lieferanten, da diesem besondere Informationsrechte zustehen.
Fazit: Sorgfältige Prüfung der eigenen Betroffenheit empfehlenswert
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich in jedem Fall eine sorgfältige Prüfung der eigenen Betroffenheit von REACH. Wenn im eigenen Unternehmen in irgendeiner Weise Chemikalien genutzt werden, so ist potenziell von einer Berührung mit REACH auszugehen. Aufgrund der komplexen Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Hersteller oder Importeur und nachgeschaltetem Anwender sollten Sie ferner auch frühzeitig mit Ihren Lieferanten in Kontakt treten, um gemeinsame Vorgehensweisen zu besprechen.
Quelle: von Andreas Crone, LL.M. und Dr. Jörg Reichelsdorfer I http://www.roedl.de